- kaskoversichert
- kạs|ko|ver|si|chert
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
kaskoversichern — kạs|ko|ver|si|chern <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.> (Versicherungsw.): gegen vom Fahrer od. Halter am eigenen Fahrzeug verursachte Schäden versichern: einen Neuwagen würde ich schon k.; der Wagen ist kaskoversichert. * * *… … Universal-Lexikon